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Kinderrechte

…in leichter Sprache

Kinder und Jugendliche haben Rechte.

Diese Rechte solltest du kennen.
Die Betreuer*innen oder andere Erwachsene
sollen sie dir erklären.
Und sie sollen dir erklären,
wie du deine Rechte bekommen kannst.
Denn: Deine Rechte musst du bekommen.
So steht es im Gesetz.

Erklärung zu diesem Stern * in einem Wort: 
Dieser Stern bedeutet: 
Wir meinen alle Menschen. 
Nicht nur Männer und Frauen, 
sondern alle! 
Wir schließen niemanden aus.
Denn: Diese App soll für alle Menschen da sein. 

Zum Beispiel: Betreuer*innen.
Das bedeutet: Betreuer und Betreuerinnen.
Und auch alle Menschen,
die sich nicht als Mann oder als Frau fühlen.

Das sind deine Rechte

Das Recht auf Würde

Das bedeutet:
Du bist ein wertvoller Mensch.
Das müssen alle beachten.
Vor allem dann:
Wenn Erwachsene etwas für dich entscheiden.
Aber sie müssen es so entscheiden,
dass es für dich am besten ist.
Und sie sollten solche Entscheidungen
immer vorher mit dir besprechen.
Du kannst also mit bestimmen.
Denn: Das sind Entscheidungen über dein Leben.

Das Recht auf Gleichheit
und
das Recht auf Leben ohne Diskriminierung

Das bedeutet:
Die Menschen unterscheiden sich in vielen Dingen.


Dazu gehören:
• Alter
• Geschlecht
• Sexualität
• Haut-Farbe
• Sprache
• Behinderung
• Religion
• was sie politisch denken
• was sie über das Leben denken
• woher sie kommen
• wie viel Geld sie haben 

Aber: Alle diese Unterschiede sind egal,
wenn es um deine Rechte geht.
Solche Unterschiede dürfen kein Grund dafür sein,
warum du schlechter behandelt wirst als andere.
Das nennt man:
Leben ohne Diskriminierung.

Gelten also in der Wohn-Gruppe
immer dieselben Regeln für alle?
Nein.
Zum Beispiel:
Jüngere Kinder kommen abends
früher zurück in die Wohn-Gruppe als ältere Kinder.
Das ist aber auch gut so.
Denn jüngere Kinder brauchen mehr Schutz
als ältere Kinder oder Jugendliche.
Es gibt also unterschiedliche Regeln.

Aber: Die Betreuer*innen müssen darauf achten:
• Die Regeln müssen sinnvoll sein.
• Sie müssen dir die Regeln gut erklären.


Zum Leben ohne Diskriminierung gehört auch das:
• Niemand darf dich ausnutzen.
• Niemand darf dich mobben.
• Niemand darf dich gemein behandeln.
• Niemand darf dich extra hart bestrafen.

Das gilt für alle,
also deine Mitbewohner*innen
und deine Betreuer*innen.

Wenn du denkst:
Diese Person behandelt mich ungerecht!

Dann kannst du dich darüber beschweren.
Dafür gibt es in jeder Wohn-Gruppe
eine bestimmte Person
zu der du gehen kannst.
Oder du sprichst mit einer Person,
der du vertraust.

Das Leben ohne Diskriminierung
gilt auch für das Internet.
Das bedeutet:
Du kannst das Internet nutzen.

Vielleicht gibt es dann aber diese Regel:
Du darfst das Internet nicht so oft benutzen,
wie du willst.
Oder:
Die Betreuer*innen nehmen dir manchmal
dein Handy weg.
Aber: Das müssen dir die Betreuer*innen gut erklären.
Denn: Vielleicht wollen sie dir damit nur helfen.
Damit du besser lernst,
wie du mit dem Handy umgehst.
Und damit du im Internet sicher bist.





Das Recht auf ein Leben ohne Armut

Vielleicht hast du nur wenig Geld
oder deine Familie hat nur wenig Geld.
Dann muss der Staat euch helfen.
Ihr bekommt dann Geld.
Damit könnt ihr wichtige Sachen kaufen.
Zum Beispiel: Essen oder Kleidung.

Das Recht auf Hilfe beim Gericht

Du bekommst auch Hilfe,
wenn du beim Gericht angeklagt bist.
Wenn du unter 21 Jahre alt bist,
dann bekommst du vor Gericht
einen besonderen Schutz.

Das Recht auf Schutz vor Gewalt

Gewalt bedeutet,
dass jemand dir weh tut
oder gemein zu dir ist.
Niemand darf dir Gewalt antun.
Das gilt auch für andere Kinder,
für Jugendliche
und für Erwachsene.

Deine Familie und deine Betreuer*innen
müssen auf dich aufpassen.
Dazu gehört auch:
Sie müssen sie dich vor jeder Gewalt beschützen.
Es gibt viele Arten von Gewalt:
Keine davon darf dir jemand antun!

Hier sind Beispiele dafür,
welche Arten von Gewalt es gibt:
Körperliche Gewalt,
das bedeutet:
Jemand tut dir weh,
also: schlagen, schubsen, treten, beißen.
Seelische Gewalt,
das bedeutet:
Jemand ist gemein zu dir,
also: anschreien, erpressen, drohen oder Mobbing.

Misshandlung,
das bedeutet:
sehr schwere körperliche Gewalt.

Vernachlässigung und Verwahrlosung,
das bedeutet:
Niemand kümmert sich genug um dich.
Zum Beispiel bekommst du kein gutes Essen
oder keine warme Kleidung.
Sexuelle Gewalt,
das bedeutet:
• Jemand zwingt dich zum Sex.
• Jemand fasst dich sexuell an,
aber du willst das nicht.
• Jemand sagt sexuelle Sachen zu dir,
aber du willst das nicht.

Sprich mit einer Vertrauens-Person,
wenn das passiert:

  • Jemand fasst dich an
    und du findest das nicht
  • Du hast bei jemandem
    ein komisches Gefühl im Bauch.

Das sind ganz wichtige Gefühle!
Deine Betreuer*innen müssen sie ernst nehmen.

Gewalt im Internet

Denk immer daran:
Gewalt im Internet ist verboten.
Die Gewalt im Internet nennt man: Cyber-Mobbing.
Das spricht man so: Seiber-Mobbing.
Das bedeutet:

  • Andere Leute im Internet schreiben
    gemeine Sachen über dich.
  • Sie schreiben Lügen über dich.

Sie zeigen/posten gemeine Fotos von dir.

Cyber-Mobbing passiert zum Beispiel in den Sozialen Medien.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • TikTok
  • Instagram
  • Snapchat
  • Reddit
  • Facebook

Wenn jemand dir Gewalt antut,
dann gibt es eine wichtige Regel:
Sprich mit einer Vertrauens-Person darüber.
Sag ihr, wenn du Angst hast.
Oder wenn was Schlimmes passiert ist.

Dann bist du nicht peinlich.
Und du nervst auch niemanden.
Sondern: Du fragst um Hilfe.
Das ist gut.
Und: Es ist dein Recht!

Das Recht auf deine eigene Entwicklung und das Recht auf deine besondere Förderung

Vielleicht lebst du nicht bei deinen Eltern.
Sondern du lebst in einer Pflege-Familie
oder in einer Wohn-Gruppe.
Dann hast du das Recht auf besonderen Schutz
und auf besondere Hilfe.

Dafür gibt es sogar besondere Regeln im Gesetz.
Diese Regeln stehen im Sozial-Gesetz-Buch 8.
Die Abkürzung dafür ist: SGB 8.

Dort steht ganz am Anfang:
Kinder und Jugendliche haben das Recht
auf ihre eigene, besondere Förderung.
Damit sie später einmal
ihr eigenes Leben führen können.

So, wie sie es selbst gerne wollen.

Bei dieser Förderung lernst du wichtige Sachen,
damit du dich später einmal selbst gut versorgen kannst. 
Zum Beispiel:

  • Umgehen mit Geld
  • leckeres Essen kochen.

Zur Förderung gehört aber auch,
dass du dich als Mensch gut entwickeln kannst.
Dabei achten wir zum Beispiel auf das:

  • Was brauchst du in deinem Leben?
  • Woran hast du Spaß?
  • Wofür interessierst du dich?

Deine Wohn-Gruppe soll zum Beispiel
besonders auf deine Sprache achten.
Oder auf deine Kultur.
Oder deine Religion.
Wenn du das willst,
kannst du dafür besondere Hilfe bekommen.

Vielleicht hast du eine Behinderung.
Dann müssen die Betreuer*innen und die anderen Erwachsenen
dir besonders helfen.
Damit du möglichst viel selber machen kannst.

Du bekommst auch Hilfe für die Schule.
Das bedeutet:
Du bekommst alles,
was du in der Schule brauchst:
Hefte, Stifte oder Sport-Sachen.
Und du hast das Recht auf Hilfe
bei den Haus-Aufgaben.

Wenn du mit der Schule fertig bist,
dann bekommst du eine Beratung für deinen Beruf.
Und du bekommst Hilfe,
damit du in dem Beruf arbeiten kannst.

Zur Förderung gehört noch was ganz Wichtiges:
Die Betreuer*innen helfen dir,
deine Hobbys zu entdecken.
Und was du besonders gut kannst.
Sie helfen dir auch,
damit du diese Sachen oft machen kannst.

Du lernst auch,
wie du mit anderen Menschen respektvoll zurecht kommst.

Und du lernst etwas
über Pflanzen und Tiere
und den Natur-Schutz.

Das Recht auf Familie und Freundschaft

Wenn du in einer Wohn-Gruppe lebst,
dann hast du das Recht,
deine Eltern und deine Familie zu sehen.
Wie oft das ist?
Das kommt darauf an,
wie gut du dich mit deiner Familie verstehst.
Niemand darf dich von deiner Familie trennen.

Aber: Manchmal muss man ein Kind
vor seinen Eltern schützen.
Zum Beispiel, wenn die Eltern das Kind schlagen.
Dann kann ein Gericht sagen:
Diese Eltern sollen ihr Kind erstmal nicht mehr sehen.

Wenn bei dir und deiner Familie alles gut läuft,
dann hilft die Wohn-Gruppe dir,
damit du mit deiner Familie zurecht kommst.
Denn: Deine Eltern sind ja für dich verantwortlich.

Am besten machst du es so:
Verabrede mit deiner Familie,
wann ihr euch sehen wollt.
Ihr könnt euch so oft sehen,
wie ihr wollt.
Aber sorge dafür,
dass die Wohn-Gruppe darüber Bescheid weiß.
Dann können alle besser planen.

Wichtig:
Die Betreuer*innen dürfen dürfen dir nie verbieten,
dass du deine Familie siehst.
Auch nicht als Strafe.
Das ist verboten.

Du hast das Recht,
deine Eltern zu sehen.
Aber: Wenn du das nicht willst,
oder nur ein Eltern-Teil sehen willst,
dann sag das.
Niemand darf dich zwingen,
deine Eltern zu sehen.

Wie ist es mit deinen Freund*innen?
Die darfst du gerne besuchen.
Und du darfst sie in die Wohn-Gruppe einladen.
Die Betreuer*innen müssen dir das erlauben.

Aber: Manchmal denken die Betreuer*innen,
dass ein Freund oder eine Freundin
schlecht für dich sind.
Dann müssen sie mit dir darüber reden.
Sie müssen dir genau erklären:
Warum gibt es besonderen Regeln
für diesen Freund oder diese Freundin,
wenn du sie in die Gruppe einladen willst.

Wichtig:
Du allein entscheidest,
wer deine Freund*innen sind!

Bist du alleine nach Deutschland geflüchtet?
Sind deine Eltern noch in deinem Heimat-Land?
Dann müssen deine Betreuer*innen dir helfen,
dass du mit deiner Familie Kontakt haben kannst.
Zum Beispiel:
Du kannst das Internet nutzen,
damit du mit deinen Eltern reden
und deine Eltern sehen kannst.

Du kannst auch einen Antrag auf Familien-Zusammenführung stellen.
Das bedeutet:
Du kannst beim Amt einen Antrag stellen.
Damit fragst du,
ob deine Eltern zu dir
nach Deutschland kommen können.
Deine Betreuer*innen helfen dir dabei.

Das Recht, alles zu bekommen, was du brauchst

Das bedeutet:
Du musst alles bekommen,
was du für dein Leben und für deine Entwicklung brauchst.
Zum Beispiel:
Gutes und gesundes Essen.

Oder: Kleidung für warmes und kaltes Wetter
oder für Sport
oder wenn du ausgehst.

Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
bekommst du Bekleidungs-Geld.
Von dem Geld kaufst du dir Kleidung.
Du kannst sehen, wie viel Geld das ist.
Dafür klickst du auf diesen Link: .

In einer Wohn-Gruppe bekommst du auch Taschen-Geld.
Das gibt es einmal im Monat.
Wenn du jünger bist,
ist es weniger Geld.
Wenn du älter wirst,
bekommst du mehr.

Alle Bundes-Länder bestimmen genau,
wie viel Geld das ist.
Für das Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
kannst du das ansehen,
wenn du auf diesen Link klickst:
Tabelle für das Land NRW
Dort steht genau,
wie viel Taschen-Geld du bekommst
wenn du zum Beispiel 8 Jahre alt bist
oder schon 16 Jahre.

Deine Betreuer*innen geben dir das Taschen-Geld.
Du entscheidest mit ihnen zusammen,
wann du das Geld haben willst.
Und wie du es aufteilen willst.

Das Taschen-Geld bekommst du immer!
Die Betreuer*innen dürfen es nicht behalten,
weil sie dich bestrafen wollen.
Das ist verboten.

Von deinem Taschen-Geld kannst du kaufen,
was du willst.
Aber: Du musst dich an das Gesetz halten.
Zum Beispiel:
Unter 16 Jahren darfst du keinen Alkohol kaufen.

Manchmal sagen die Betreuer*innen:
Zeig mir den Kassen-Zettel.
Ich will wissen,
was du gekauft hast.

Aber das ist verboten.
Was du gekauft hast,
geht niemanden was an.

Vielleicht bist du schon älter?
Dann kannst du Lebensmittel-Geld bekommen.
Das ist Geld,
mit dem du dein eigenes Essen kaufst.
Weil du schon selber für dich sorgen kannst.
Das Jugend-Amt bestimmt,
wie viel Lebensmittel-Geld du bekommst.
Wenn es nicht genug Geld ist,
dann kannst du dich beim Jugend-Amt beschweren.

Das Recht, selber etwas zu besitzen

Das bedeutet:
Auch in einer Wohn-Gruppe gibt es Sachen,
die dir allein gehören.
Die meisten Sachen davon
darfst du mit in dein Zimmer nehmen.
Und du entscheidest,
ob jemand sie ausleihen darf
oder was damit passiert.
Niemand darf dir diese Sachen weg nehmen.

Wichtig:
Du musst dich an das Gesetz halten.
Waffen und Drogen sind verboten.
Die musst du abgeben.

Wenn du etwas Teures kaufen willst,
dann sprich mit den Betreuer*innen darüber.
Zum Beispiel:

  • einen Fernseher
  • ein Haus-Tier

ein Handy.

Für solche Sachen gibt es manchmal bestimmte Regeln.
Aber: Die Betreuer*innen müssen mit dir darüber reden
und dir diese Regeln genau erklären.

Das Recht auf ein Privat-Leben

Das bedeutet:
Du hast das Recht,
auch mal allein in deinem Zimmer zu sein.
Und die anderen müssen dich in Ruhe lassen.

Du hast auch das Recht,
Sachen geheim zu halten.
Zum Beispiel:

  • was du in den Sozialen Medien in einem Chat schreibst.
  • Oder was in deinem Tage-Buch steht.
  • Oder irgendwas anderes,
    was andere Leute nichts angeht.

Deshalb darf auch niemand einfach so zuhören,
wenn du telefonierst.

Wichtig:
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn du in Gefahr bist
oder eine andere Person in Gefahr ist.
Dann muss vielleicht jemand Sachen
in deinem Handy anschauen.
Das ist aber nur dann erlaubt,
wenn es keine andere Möglichkeit gibt,
was gegen die Gefahr zu machen.

Du entscheidest auch das:
Soll es im Internet Informationen von dir geben
oder Bilder oder Videos?
Wenn du Nein sagst,
dann sind sie verboten.
Das nennt man:
Das Recht am eigenen Bild. 

Zum Privat-Leben gehört auch:

  • Niemand darf einfach so in dein Zimmer gehen.
  • Niemand darf dein Zimmer durch suchen.
  • Niemand darf einfach so
    Sachen aus deinem Zimmer mit nehmen.

Das ist auch dann verboten,
wenn die Betreuer*innen dein Zimmer prüfen.
Zum Beispiel, weil sie wissen wollen,
ob du aufgeräumt hast.

Am besten ist das:
Du bekommst deinen eigenen Zimmer-Schlüssel.
Und du kannst dein Zimmer abschließen,
wenn du weg bist.

Das Recht, die freie Meinung zu sagen

Das bedeutet:
Du darfst zu allen Sachen in deinem Leben sagen,
wie du darüber denkst.
Das müssen alle respektieren.

Dabei musst du aber darauf achten:
Du musst die Meinung
von anderen Leuten respektieren.
Denn die anderen haben ja
genau die gleichen Rechte wie du.

Zum Beispiel bei einem Streit.
Hör dir dabei die Meinung der anderen an.
Und sei nicht gemein.
Lass die Beleidigungen lieber weg.

Die Betreuer*innen müssen sich dann
deine Meinung anhören.
Und die Meinung von allen anderen,
die mit dem Streit zu tun haben.
Dann könnt ihr alle zusammen
eine Lösung finden.

Wenn du denkst:
Meine Meinung wird nicht beachtet.
Dann kannst du dich darüber beschweren.
Dazu findest du mehr,
wenn du auf diesen Link klickst:

Link zu Recht, sich zu beschweren

Das Recht, mit zu machen

Das bedeutet:
Du darfst mit entscheiden,
wenn es um dich geht.
Zum Beispiel:
Was wollt ihr zum Abend-Essen kochen?

Und: Du kannst mit entscheiden,
wenn es um dein weiteres Leben geht.
Zum Beispiel beim Hilfe-Plan-Gespräch.
Dabei redet ihr über dein weiteres Leben.
Du kannst dann sagen:

  • Was du in deinem Leben brauchst.
  • Was du in deinem Leben machen willst.

Wichtig:
Beim Hilfe-Plan-Gespräch musst du dabei sein.
Alle müssen dir zu hören.
Und sie müssen ernst nehmen,
was du sagst.

Vielleicht gibt es in deiner Wohn-Gruppe
Treffen oder Gruppen-Abende,
bei denen ihr Regeln macht
oder Sachen entscheidet.
Auch dabei müssen dir alle zu hören.
So wie du allen anderen zu hörst.

Du findest,
dass die Betreuer*innen alles bestimmen?
Und dass wichtige Sachen
weg gelassen werden?
Das ist schlecht.
Dann kannst du dich beschweren.

Das Recht, sich zu beschweren

Das bedeutet:
Wenn sich etwas für dich falsch anfühlt,
dann kannst du dich beschweren.
Das kannst du auch
mit anderen Kindern oder Jugendlichen
zusammen machen.
Dazu hast du das Recht.
Denn: Zusammen seid ihr stärker.

In manchen Heimen gibt es dafür bestimmte Gruppen.
Zum Beispiel:

  • den Heim-Beirat
  • den Gruppen-Rat
  • den Jugend-Rat.

Manchmal gibt es auch Gruppen,
die im ganzen Bundes-Land zusammen arbeiten.
Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen heißt so eine Gruppe:
Jugend vertritt Jugend.
Wenn du auf diesen Link klickst,
dann kommst du zur Webseite von Jugend vertritt Jugend.

In 7 Bundes-Ländern gibt es: BUNDI.
Das ist ein Netzwerk.
Es hilft Kindern und Jugendlichen,
die Erziehungs-Hilfe bekommen
oder in einer Wohn-Gruppe leben.
Diese Informationen findest du auch
auf der Web-Seite von Jugend vertritt Jugend.

Auch in deinem Heim
oder deiner Wohn-Gruppe
gibt es Personen,
bei denen du dich beschweren kannst.
Zum Beispiel:

  • Betreuer*innen in Wohn-Gruppen
  • Leiter*innen von einem Heim
  • Beschwerde-Teams

Vielleicht möchtest du dich
lieber wo anders beschweren
als im Heim?
Dann kannst du zu einer Ombuds-Stelle gehen.
Die Ombuds-Stelle kümmert sich um die Rechte
von Kindern und Jugendlichen
Und sie hilft dir,
damit du deine Rechte bekommst.

Das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Hilfe bei Krankheit

Das bedeutet:
Wenn du krank bist,
dann kannst du zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.
Oder ins Kranken-Haus.

Du bekommst auch Hilfe,
wenn es dir seelisch schlecht geht.
Bei diesen Sachen müssen dir
deine Betreuer*innen helfen.
Zum Beispiel:

  • Sie gehen mit dir zum Arzt-Termin.
  • Sie helfen dir,
    einen Therapie-Platz zu finden.

Zum Recht auf Gesundheit gehören auch:

  • sauberes Trink-Wasser
  • genug Essen
  • gesundes Essen
  • saubere Zimmer in deiner Wohn-Gruppe

Du kannst auch zu Vorsorge-Untersuchungen beim Arzt gehen.
Zum Beispiel,
damit du eine wichtige Impfung bekommst.

Und deine Umgebung muss gesund sein.
Zum Beispiel:
In deinem Zimmer ist Schimmel an der Wand.
Dann müssen deine Betreuer*innen
was dagegen machen.

In einer Wohn-Gruppe oder in einem Heim
muss man regelmäßig das prüfen:

  • Geht es dir dort gut?
  • Ist es besser,
    wenn du dort bleibst?
  • Oder ist es besser,
    wenn du wo anders wohnst?

Für diese Fragen gibt es regelmäßige Hilfe-Plan-Gespräche.
Dabei redet ihr über dein weiteres Leben.
Du kannst dann sagen:

  • Was du in deinem Leben brauchst.
  • Was du in deinem Leben machen willst.

Wichtig:
Bei diesem Gespräch musst du dabei sein.
Alle müssen dir zu hören.
Und sie müssen ernst nehmen,
was du sagst.

Wenn das bei dir anders ist,
dann sag den Betreuer*innen Bescheid.
Oder beschwere dich beim Jugend-Amt.
Oder bei der Ombuds-Stelle.

Das Recht auf Spiel und Freizeit

Das bedeutet:
Du kannst mit bestimmen,
was du in deiner Freizeit machst.

  • Möchtest du lieber spielen?
  • Möchtest du dich lieber ausruhen?
  • Oder Sport machen?
  • Oder lesen?
  • Oder im Internet surfen?

Das entscheidest du selber.

Aber: Viele Wohn-Gruppen haben Wochen-Pläne.
Manchmal sind diese Wochen-Pläne sehr voll.
Dann hast du nur wenig Freizeit.
Du kannst aber Bescheid sagen,
wenn du lieber etwas anderes machen willst
als was auf dem Plan steht.

Du hast auch das Recht,
deine Freund*innen zu treffen.
Dann darf niemand zu dir sagen:
Nein, heute nicht.
Wir können dich nicht da hin bringen.

Deine Betreuer*innen müssen dir helfen,
damit du zu deinen Freund*innen kommen kannst.

Das Recht auf Kunst und Kultur

Das bedeutet:
Du kannst selber Kunst machen,
zum Beispiel:

  • Malen
  • Lieder schreiben
  • Musik machen

Oder du kannst Kunst und Kultur genießen,
zum Beispiel:

  • Filme schauen
  • Musik hören
  • zu einem Konzert gehen
  • zu einem Fest gehen
  • in eine Ausstellung gehen.
Das Recht, dich zu informieren und das Recht, Medien zu nutzen

Das bedeutet:
Du hast das Recht,
dich selber zu irgend einer Sache zu informieren.
Dafür kannst du das Internet nutzen.
Oder zum Beispiel Bücher
oder das Fernsehen.
Auch in anderen Sprachen als nur in Deutsch.

Zu Informationen gehört alles,
was du siehst oder hörst oder liest.
Zum Beispiel:

  • Filme und Videos
  • Bücher und Zeitungen
  • alles im Internet
  • Musik
  • Bilder oder andere Kunst-Sachen

Aber: Für Kinder und Jugendliche
sind gefährliche Informationen verboten.
Zum Beispiel: ein Film mit sehr viel Gewalt.

Damit du die Informationen bekommen kannst,
hast du auch das Recht,
alle Medien zu nutzen.
Das bedeutet:
in deiner Wohn-Gruppe darfst du einen Computer benutzen
oder ein Handy
oder ein Tablet.

Und es muss möglich sein,
dass du ins Internet kommst.

Manchmal machen die Betreuer*innen Regeln dafür,
wie lange du das Internet
oder das Fernsehen benutzen darfst.
Die Betreuer*innen müssen dir aber
die Regeln genau erklären.

Wenn du die Regeln nicht gut findest,
dann kannst du dich beschweren.

Wichtig:
Im Internet gibt es Gefahren.
Zum Beispiel: Cyber-Mobbing.
Oder Leute,
die heimlich alles
auf deinem Handy mit lesen.
Oder Leute,
die dir einfach so Sex-Nachrichten schicken.

Die Betreuer*innen sollen dir mit dem Internet helfen.
Damit du lernst,
wie du im Internet sicher bist.

Das nennt man: Medien-Kompetenz.
Die Betreuer*innen sollen keine schwierigen Regeln machen
oder dir das Internet verbieten.
Denn: Wenn du das Internet nicht nutzt,
dann bekommst du keine Medien-Kompetenz.

Das Recht auf Gedanken-Freiheit und das Recht auf Gewissens-Freiheit

Das Recht auf Gedanken-Freiheit bedeutet:
Du entscheidest selbst,
was du denkst
und was deine Meinung ist.

Das Recht auf Gewissens-Freiheit bedeutet:
Du entscheidest selbst,
was du richtig oder falsch findest.
Zum Beispiel:
In deiner Wohn-Gruppe gibt es eine neue Regel.
Nun entscheidest du:
Was denkst du über diese neue Regel?

Würdest du die Regel lieber anders machen
oder abschaffen?
Und: Warum würdest du das so machen?

Das kannst du alles offen sagen.
Und das müssen alle respektieren.

Aber: Das Recht haben alle anderen auch.
Das musst du respektieren.

Das Recht auf Religions-Freiheit

Das bedeutet:
Wenn du 14 Jahre alt wirst,
dann kannst du über deine Religion selbst bestimmen.

Zum Beispiel:

  • Willst du in der Schule weiter
    zum Religions-Unterricht gehen?
  • Willst du zu einem Gottes-Dienst gehen?
  • Willst du mit beten?
  • Welche Religion willst du haben?
  • Oder willst du gar keine Religion haben?

Diese Sachen kannst du mit 14 Jahren
alle frei entscheiden.
Zum Beispiel: Niemand darf dich zwingen,
bei einem Gebet mit zu machen.

Das Recht auf Sexualität

Das Recht auf Sexualität hat 2 Teile.

Teil 1:
Du entscheidest über deine Sexualität.
Also: Zu welchem Geschlecht möchtest du dazu gehören?

Manche Menschen sind zwar weiblich,
aber sie fühlen sich männlich.

Oder sie sind männlich,
aber sie fühlen sich weiblich.

Oder keins von beidem.
Das nennt man: divers.

Und natürlich gibt es weibliche Menschen,
die sich weiblich fühlen.

Und männliche Menschen,
die sich männlich fühlen.

Wo du dazu gehörst,
entscheidest du selbst.

Liebst du Frauen oder Männer
oder vielleicht beides?
Oder niemanden? 

Auch diese Entscheidung triffst du selbst.
Niemand darf das für dich bestimmen.
Und niemand darf dich
für deine sexuelle Entscheidung ausschließen.
Sondern deine Betreuer*innen müssen dir helfen,
dass du dich mit deiner Sexualität wohl fühlst.

Teil 2:

Du kannst Sex haben, so wie du möchtest.

Aber: Dabei gibt es ein paar Regeln vom Gesetz.
An diese Regeln musst du dich halten.
Das sind die wichtigsten Regeln:

  • Erwachsene über 18 Jahre dürfen keinen Sex
    mit Jugendlichen unter 16 Jahren haben.
    Dafür können die Erwachsenen
    sogar eine Strafe bekommen.
  • Sex mit Kindern unter 14 Jahren ist verboten.
    Ganz egal, ob die Kinder selbst Sex wollen.
  • Wenn du mit anderen Sex hast,
    dann respektiere sie.
    Was finden sie gut oder schlecht?
    Nimm das ernst.
  • Das gilt natürlich auch für dich.
    Deine Sex-Partner*innen
    müssen dich auch respektieren
    und deine Wünsche ernst nehmen.

Diese Gesetze gelten für alle:
Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die Gesetze sollen Kinder und Jugendliche schützen.
Denn: Niemand darf Kinder oder Jugendliche sexuell ausnutzen.
Das ist verboten.

Vielleicht verbieten die Betreuer*innen es dir,
Sex zu haben.
Aber: Dann müssen sie dir das genau erklären.
Und sie müssen darüber mit deinen Eltern
oder mit deinem Vormund sprechen.
Alle zusammen versuchen dann,
eine gute Regel für dich zu finden.

Warum dürfen andere so eine Regel für dich machen?
Weil du erst mit 18 Jahren erwachsen bist
und alles selbst entscheiden darfst.

Aber: Du darfst deine Meinung dazu sagen.
Und die Erwachsenen müssen deine Meinung ernst nehmen.

leichte sprache

Lexikon

Akte

In einer Akte sammelt man viele wichtige Schrift-Stücke.
In deiner Akte ist zum Beispiel das gesammelt:

  • Was ist passiert in deinem Leben
  • Warum ist das passiert?
  • Was habt ihr dann gemacht?
  • Was habt ihr bei den Hilfe-Plan-Gesprächen entschieden?
  • wichtige Briefe
  • deine Zeugnisse

In deiner Akte sind also ganz viele Informationen,
die für dein Leben wichtig sind.

Deine Akte ist beim Jugend-Amt.
Du hast das Recht,
in dieser Akte zu lesen.
Wenn du wissen willst,
was da drin steht.
In deiner Wohn-Gruppe oder deinem Heim
gibt es noch eine Akte für dich.
Die kannst du meistens nicht lesen.
Aber: Die Betreuer*innen können dir sagen,
was in deiner Akte steht.
Dann kannst du dich besser
auf dein Hilfe-Plan-Gespräch vorbereiten.

Akteneinsicht

Das bedeutet,
dass du in deiner Akte liest.
Du hast das Recht,
in deiner Akte zu lesen.
In deiner Wohn-Gruppe oder deinem Heim[AH1]
gibt es eine Akte für dich.
Die kannst du nicht einfach so lesen.
Aber: Die Betreuer*innen können dir sagen,
was in der Akte über dich steht.
Dann kannst du dich besser
auf dein Hilfe-Plan-Gespräch vorbereiten.
Beim Jugend-Amt gibt es noch eine Akte für dich.
Du hast das Recht,
in dieser Akte zu lesen.
Wenn du wissen willst,
was da drin steht.
Dafür musst du einen Antrag stellen.
Wenn du in deiner Akte einen Fehler findest,
dann kannst du noch einen Antrag stellen.
Damit der Fehler richtig gemacht wird.

Wer darf deine Akten lesen?
Nur Personen,
die sich um dich kümmern und dir helfen.
Zum Beispiel:
· deine Eltern
· deine Betreuer*innen
· andere Personen, die sich um dich kümmern, zum Beispiel Lehrer*innen Ärzt*innen[ut2] [AH3]

Manchmal steht etwas in der Akte,
was du nicht lesen darfst.
Dann kannst du diese Teile von der Akte nicht ansehen.
Und manchmal steht etwas in der Akte,
was für dich schlimm ist.
Zum Beispiel schlimme Sachen,
die dir früher mal passiert sind.
Deshalb kann jemand bei dir sein,
wenn du in der Akte liest.
Dafür musst du im Jugend-Amt Bescheid sagen.
Dann lesen sie die Akte zusammen mit dir.

Manchmal darfst du deine Akte nicht lesen.
Dann kannst du dich beschweren.
Dafür gibt es in deinem Bundes-Land
eine Ombuds-Stelle
oder eine Person vom Daten-Schutz.
Die nennt man: Landes-Daten-Schutz-Beauftragte.
Beide Personen können dir helfen.
· Wichtig: Du hast das Recht, in deiner Akte zu lesen.
· Du hast auch das Recht, dass Fehler in der Akte richtig gemacht werden.
· Und du kannst dich beschweren und dein Recht durchsetzen.

Das ist sehr wichtig.
Schließlich geht es in der Akte um dein Leben!

Alkoholkonsum

Alkohol ist ungesund für Kinder und Jugendliche.
Denn: Alkohol ist schlecht
für den Körper und für die Seele.
Vor allem bei Kindern und Jugendlichen,
die noch wachsen.
Deshalb steht im Gesetz:
Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen keinen Alkohol kaufen oder trinken.
Wenn du älter als 16 Jahre bist,
dann darfst du Wein, Bier oder Sekt kaufen und trinken.
Getränke mit viel Alkohol,
zum Beispiel Schnaps,
darfst du erst mit 18 Jahren kaufen und trinken.
In den Wohn-Gruppen müssen alle geschützt werden.
Auch kleinere Kinder.
Deshalb darf man nirgends in der Wohn-Gruppe
oder im Heim Alkohol trinken.
Manchmal ist Alkohol auch im Garten oder im Hof verboten.

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